Stefanie Hubig ist als Bundesjustizministerin für das Strafrecht zuständig. Die SPD-Politikerin hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Sexualstrafrecht an mehreren Stellen verschärfen soll. Kernpunkt: Sexuelle Belästigung mit Worten oder Gesten soll künftig strafbar sein. Dafür soll ein neuer Tatbestand im Strafgesetzbuch entstehen, der eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vorsieht. Zudem sollen Gruppenvergewaltigungen härter bestraft werden und Vergewaltigungen einheitlich erst nach 20 Jahren verjähren. Der Entwurf ging bereits an Bundesländer und Verbände. Aus der CDU, dem Koalitionspartner der SPD, kommt Skepsis.
- Verbale und nonverbale sexuelle Belästigung soll mit bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe geahndet werden können.
- Für eine gemeinschaftlich begangene Vergewaltigung soll eine Mindeststrafe von fünf Jahren gelten.
- Vergewaltigungen und gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe sollen einheitlich erst nach 20 Jahren verjähren.
- Länder und Verbände können bis zum 30. November Stellung nehmen, danach befasst sich das Bundeskabinett mit dem Entwurf.
Ein neuer Tatbestand soll Belästigung mit Worten und Gesten erfassen
Strafbar machen soll sich laut Entwurf, „wer eine andere Person durch eine sexuell bestimmte Äußerung oder Geste belästigt, die geeignet ist, sie einzuschüchtern oder zu bedrängen“. Das Ministerium zielt damit auf Verhalten, das bislang nicht eigens als Straftat erfasst ist und künftig einen eigenen Paragrafen im Strafgesetzbuch erhalten soll.
Auffällig ist ein Begriff, der im Text fehlt: „Catcalling“. Das Wort ist in der öffentlichen Debatte über solche Taten verbreitet, wird im Gesetzentwurf aber bewusst nicht verwendet. Das Ministerium begründet dies damit, dass der Begriff umstritten sei und verharmlosend wirke.
„Sexuelle Belästigungen und sexualisierte Gewalt sind ein massives Problem und gehören für zu viele Frauen zum Alltag“, erklärte Hubig. Es brauche „rote Linien und Strafen, die die Täter spüren lassen: Sexuelle Übergriffe sind inakzeptabel“. Das gelte für körperliche Gewalt ebenso wie für verbale Belästigungen und Bedrohungen.
„Egal, ob im eigenen Zuhause, im Netz oder auf Straßen und Plätzen – Frauen müssen sicher sein vor Übergriffen“, betonte die Ministerin.
Gruppendelikte sollen deutlich härter bestraft werden
Der zweite Schwerpunkt betrifft schwere Sexualverbrechen. Eine gemeinschaftlich begangene Vergewaltigung soll künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Begehen mehrere Beteiligte gemeinsam einen sexuellen Übergriff oder eine sexuelle Nötigung, soll die Mindeststrafe von bisher zwei auf drei Jahre steigen. Ebenfalls fünf Jahre Mindeststrafe sind laut Tagesschau vorgesehen, wenn eine Vergewaltigung eine Schwangerschaft verursacht.
Längere Verjährung soll späte Anzeigen ermöglichen
Bislang hängt die Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen von der Fallkonstellation ab: In manchen Fällen liegt sie bereits bei 20 Jahren, in anderen bei lediglich fünf Jahren. Künftig sollen Vergewaltigungen und gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe einheitlich erst nach 20 Jahren verjähren.
Hintergrund sind auch Taten, bei denen Opfer mit chemischen Substanzen betäubt wurden und die Tat deshalb oft erst viel später anzeigen – etwa wenn Videomaterial auftaucht. Hubig will nach eigenen Worten sicherstellen, „dass Vergewaltigungen auch noch viele Jahre nach der Tat verfolgt und bestraft werden können“.
Für Betroffene bedeutet das: Wer erst Jahre später von einer Tat erfährt oder sie erst dann beweisen kann, hätte nach dem Entwurf deutlich länger die Chance, dass sie noch strafrechtlich verfolgt wird.
Sachsens Justizministerin warnt vor einem „Tatbestand mit unklaren Grenzen“
Widerspruch kommt aus den Reihen des Koalitionspartners. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) lehnt eine Strafverschärfung bei Belästigung ab. „Nicht jede Geschmacklosigkeit muss gleich eine Straftat sein“, sagte sie der „Welt“. Das Strafrecht sei „das schärfste Schwert des Rechtsstaats und keine Supermoralinstanz“.
Das SPD-geführte Bundesjustizministerium plane einen „Tatbestand mit unklaren rechtlichen Grenzen“, kritisierte Geiert. Dadurch würden Erwartungen geweckt, die das Strafverfahren in der Praxis kaum erfüllen könne. Ihre Kritik richtet sich damit gegen den Teil des Vorhabens, der im Alltag die meisten Menschen betreffen dürfte – und zielt auf eine Grundsatzfrage: Wo endet eine bloße Taktlosigkeit, und wo beginnt strafbares Verhalten?
Bis zum Gesetz ist es noch ein weiter Weg
Der Entwurf wurde Anfang der Woche an Länder und Verbände verschickt, die bis zum 30. November Stellung nehmen können. Danach muss sich das Bundeskabinett mit dem Vorhaben befassen. Erst wenn die Regierung den Entwurf beschließt, beginnt das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat. Die skeptischen Töne aus der CDU deuten darauf hin, dass vor allem der neue Belästigungstatbestand in diesem Prozess noch zur Debatte stehen dürfte.































