Auch für das deutschsprachige Netflix-Publikum ist „KPop Demon Hunters“ längst ein Begriff: Der Animationsfilm über eine koreanische Popgruppe, die heimlich Dämonen bekämpft, gehört zu den größten Erfolgen des Streaming-Dienstes und ist wie überall dort abrufbar, wo Netflix verfügbar ist. Genau dieser Erfolg sorgt nun für Ärger. Die christliche Metal-Band Demon Hunter hat vor einem US-Bundesgericht in Kalifornien Klage gegen Netflix und den Konzertveranstalter AEG Presents eingereicht. Sie wirft den Unternehmen die Verletzung von Markenrechten vor. Auslöser ist eine geplante Konzerttournee, die auf dem Film basiert und die aus Sicht der Musiker zu massiven Verwechslungen führt.
- Die Band Demon Hunter verklagt Netflix und AEG Presents wegen Markenrechtsverletzung und unlauteren Wettbewerbs.
- Anlass ist eine geplante Konzerttournee zum Animationsfilm „KPop Demon Hunters“.
- Netflix weist die Vorwürfe als haltlos zurück und kündigt eine energische Verteidigung an.
Eingereicht wurde die Klage über die Unternehmensgesellschaft der Band, Hyde Lane. Demon Hunter hat sich den Namen „Demon Hunter“ nach eigenen Angaben als Marke in mehreren Kategorien schützen lassen und klagt nun auf Markenrechtsverletzung sowie unlauteren Wettbewerb.
Warum die Band eine Beschädigung ihrer Marke fürchtet
Die Ankündigung der Tournee führe zu Verwechslungen bei den Verbrauchern und drohe die eigene Marke zu beschädigen, argumentiert die Gruppe. Ein Markenrecht schützt genau davor: Es soll verhindern, dass unterschiedliche Anbieter unter demselben Namen auftreten und das Publikum nicht mehr auseinanderhalten kann, wer hinter einem Produkt oder einer Veranstaltung steht.
Wie real diese Sorge sein kann, zeigen die in der Klage angeführten Beispiele. So schildert die Band den Fall einer Person, die 500 Dollar (etwa 460 Euro) für Premium-Tickets eines Demon-Hunter-Konzerts in Albany im Bundesstaat New York ausgegeben habe – in der Annahme, es handele sich um eine K-Pop-Show der „Demon Hunters“, die sie gemeinsam mit ihren fünf- und sechsjährigen Töchtern besuchen wollte.
Weiter heißt es in der Beschwerde, ein Fernsehproduzent habe sich an das Management der Band gewandt, weil er fälschlicherweise eine Verbindung zur K-Pop-Gruppe aus dem Film vermutet habe. Zudem hätten Nutzer sozialer Medien die Band in Beiträgen über den Film irrtümlich verlinkt.
Zwei sehr unterschiedliche „Dämonenjäger“ treffen aufeinander
Demon Hunter wurde im Jahr 2000 in Seattle gegründet und besteht damit seit rund 25 Jahren. Für Oktober plant die Band eine US-Tournee. Der Animationsfilm „KPop Demon Hunters“ erschien im Juni 2025 und ist nach Angaben von Netflix der meistgesehene Netflix-Film aller Zeiten. Im Mai vereinbarte der Streaming-Dienst mit AEG eine Tournee auf Basis des Films.
Damit stehen sich zwei völlig unterschiedliche Welten gegenüber: eine langjährige Metal-Band einerseits, ein weltweiter Streaming-Erfolg mit fiktiver Popgruppe andererseits – verbunden nur durch einen sehr ähnlichen Namen.
Netflix wies die Vorwürfe in einer Stellungnahme als haltlos zurück und erklärte, man werde sich in der Angelegenheit energisch verteidigen. Die Band fordert ein gerichtliches Verbot der Namensnutzung für Musik, Fanartikel und Konzerte sowie Schadenersatz in ungenannter Höhe.
Was der Streit für Fans bedeuten könnte
Sollte das Gericht der Band folgen, hätte das für Netflix und AEG spürbare Folgen: Ein Verbot der Namensnutzung könnte die geplante Tournee und den Verkauf von Fanartikeln unmittelbar betreffen. Für das Publikum – auch außerhalb der USA, wo der Film ebenfalls stark gesehen wird – zeigt der Fall, wie eng ein globaler Streaming-Hit und die Rechte kleinerer, lange etablierter Künstler aufeinanderprallen können. Wie das Verfahren ausgeht, ist offen; entschieden ist bislang nichts.
Reiner Zufall oder echte Verwechslungsgefahr? Sagt euch der Name „Demon Hunter“ eher die Metal-Band oder der Netflix-Hit – und wie sollte das Gericht entscheiden? Schreibt uns eure Meinung.































