Marius Borg Høiby soll aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Das Bezirksgericht in Oslo hat bei einer Haftanhörung entschieden, die Haft des 29-Jährigen nicht zu verlängern. Das berichten der norwegische Rundfunk NRK und die Tageszeitung „Verdens Gang“ (VG) übereinstimmend. Der älteste Sohn von Norwegens Königin Mette-Marit lebt derzeit mit elektronischer Fußfessel auf Gut Skaugum, der Residenz des Königspaares. Ob er tatsächlich bald freikommt, ist allerdings offen. Die Staatsanwaltschaft hat umgehend Beschwerde eingelegt und einen Aufschub der Vollstreckung beantragt. Der formelle Gerichtsbeschluss liegt nach den Berichten zudem noch nicht vor.
- Das Bezirksgericht Oslo hat die Freilassung von Marius Borg Høiby aus der Untersuchungshaft angeordnet.
- Die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt und eine aufschiebende Wirkung beantragt.
- Høiby war im Juni zu vier Jahren Haft verurteilt worden, unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen nach norwegischem Recht und häuslicher Gewalt.
- Der Berufungsprozess soll laut n-tv im kommenden Februar beginnen.
Verteidiger feiern einen „bedeutenden Durchbruch“
Im Lager des Angeklagten ist die Erleichterung groß. Høiby sei „sehr erfreut, und die Freilassung ist ein bedeutender Durchbruch für uns“, erklärten seine Verteidiger Daniel Storrvik und Alexander Greaker gegenüber NRK. Die Staatsanwaltschaft habe die Voraussetzungen für eine weitere Inhaftierung „falsch eingeschätzt“.
Auch gegenüber VG zeigte sich Storrvik „sehr zufrieden“ mit dem Ergebnis der Anhörung. Sein Mandant sei erleichtert, zugleich aber auf das Kommende gefasst, denn die Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig.
Unter den bisherigen Auflagen habe es der 29-Jährige „sehr schwer“, sagte Storrvik. Die Situation sei „unerträglich“.
Auf Skaugum gelten strenge Auflagen
Wie diese Situation aussieht, beschreiben norwegische Medien recht genau. Seit dem vergangenen Juli trägt Høiby eine elektronische Fußfessel und lebt auf dem Anwesen bei seiner Mutter und seinem Stiefvater, laut Spiegel König Haakon VIII. Dort muss er sich etwa in einer bestimmten Wohnung oder auf der dazugehörigen Terrasse aufhalten. Seine Mutter darf er täglich im Haupthaus besuchen. Das Gelände darf er sonst nur mit Genehmigung verlassen. Davor saß er im Gefängnis.
In Untersuchungshaft befindet sich Høiby laut Spiegel seit Februar. Die Haft wurde bislang regelmäßig um jeweils vier Wochen verlängert. Genau eine solche Verlängerung hatte die Staatsanwaltschaft auch diesmal angestrebt, während seine Anwälte die Freilassung beantragt hatten.
Die Anklage sieht Wiederholungsgefahr und geht dagegen vor
Die Staatsanwaltschaft hält an ihrer Linie fest. Sie sieht eine Wiederholungsgefahr und will Høiby deshalb weiter in Haft behalten. Gegen die Entscheidung des Bezirksgerichts legte sie nach Angaben von NRK sofort Beschwerde ein und bat um aufschiebende Wirkung.
Wird dem Antrag stattgegeben, kann Høiby laut NRK erst freikommen, wenn über die Beschwerde entschieden ist.
Für Høiby bedeutet das, dass die Fußfessel vorerst bleiben könnte, obwohl ein Gericht seine Freilassung bereits angeordnet hat. Wann über die Beschwerde entschieden wird, geht aus den Berichten nicht hervor.
Berufungsprozess steht noch bevor
Selbst eine Entscheidung zu Høibys Gunsten würde den Fall nicht beenden. Im Juni war er unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen nach norwegischem Recht und häuslicher Gewalt zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Im Prozess wurden insgesamt 40 Anklagepunkte verhandelt. Die schwersten Vorwürfe betrafen Vergewaltigungen nach norwegischem Recht, betroffen sind vier Frauen. Høiby soll sie missbraucht und gefilmt haben, während sie schliefen. Von zwei dieser Vorwürfe wurde er freigesprochen. Die Taten bestritt er.
Beide Seiten fechten das Urteil an: Høiby hat Berufung eingelegt, die Staatsanwaltschaft hält das Strafmaß für zu niedrig.
Der Berufungsprozess soll nach Angaben von n-tv im kommenden Februar beginnen. Solange er läuft, ist das Urteil aus erster Instanz nicht rechtskräftig. Deshalb gilt Høiby trotz seiner Verurteilung weiterhin als Untersuchungshäftling und nicht als Strafgefangener. Über die Frage, wo er die Zeit bis zum Berufungsverfahren verbringt, ist mit der Entscheidung vom Bezirksgericht daher noch nicht endgültig entschieden.































