Ariana Grande, 33, geht gerichtlich gegen eine Gruppe anonymer Hacker vor, die nach ihrer Darstellung über Jahre hinweg unveröffentlichte Musik, private Fotos und Aufnahmen aus dem Kreativprozess entwendet und anschließend verkauft haben sollen. Die entsprechende Klage reichte die Sängerin am Montag bei einem Gericht in Los Angeles ein. Zielscheibe sind namentlich nicht genannte Personen, die sich laut Klageschrift Zugang zu den privaten Konten von Fotografen, Produzenten und weiteren engen Mitarbeitern verschafft hätten. Deren Zugänge sollen die Angreifer genutzt haben, um an vertrauliches Material zu gelangen und dieses im Darknet für erhebliche Geldsummen anzubieten.
- Grande verklagt in Los Angeles unbekannte Täter, sogenannte John Does, wegen jahrelanger Phishing- und Hackerangriffe.
- Allein 2023 sollen 45 noch unveröffentlichte Songs vorzeitig im Internet aufgetaucht sein.
- Betroffen waren laut Berichten Titel wie »Fantasize«, »That Bitch is Mine« und »White Tee«.
Grandes Anwälte sprechen von einem »nicht wiedergutzumachenden Schaden«
Im Zentrum der Klage stehen deutliche Worte des Rechtsteams. Die Angriffe hätten einen »böswilligen Eingriff in die Privatsphäre« dargestellt und Grandes Karriere beeinträchtigt, heißt es laut »Billboard« in der Klageschrift. Der Sängerin sei dadurch ein »nicht wiedergutzumachender Schaden« entstanden.
Ziel des Verfahrens sei es, so die Klageschrift, »die Identitäten dieser derzeit unbekannten und skrupellosen Personen aufzudecken, um sie für ihr eindringliches und verwerfliches Verhalten zur Verantwortung zu ziehen«.
Es sei für Grande »zwingend erforderlich«, im eigenen Namen und im Namen anderer sicherzustellen, dass ein solches Verhalten »im größtmöglichen Umfang abgeschreckt« werde, zitieren die Berichte weiter aus dem Dokument. Die entwendeten Inhalte seien während ihres kreativen Schaffensprozesses entstanden und »nicht für die Öffentlichkeit bestimmt« gewesen.
Eine Klage gegen »John Does« als erster Schritt zur Enttarnung
Dass die Beklagten in der Klage nicht namentlich auftauchen, ist im US-Recht ein üblicher Weg: Sie werden zunächst als »John Does« geführt, also als noch unbekannte Personen. In der Praxis bedeutet dies, dass Grandes Anwälte im nächsten Schritt voraussichtlich die gerichtliche Erlaubnis suchen werden, Internetanbieter und Onlineplattformen zur Herausgabe von Daten zu verpflichten. Über solche digitalen Spuren sollen die Verantwortlichen ausfindig gemacht werden. Für die Betroffenen heißt das: Erst wenn die Enttarnung gelingt, kann die Sängerin ihre Vorwürfe gegen konkrete Personen richten.
Die mutmaßlichen Angriffe zogen sich über mehrere Jahre
Die Klageschrift zeichnet ein Muster nach, das sich über einen langen Zeitraum erstreckt. Bereits 2019 sollen Angreifer die Zugangsdaten zu einem Dropbox-Konto eines Fotografen erbeutet haben, der mit Grande gearbeitet hatte. Im Jahr darauf sei das Mobiltelefon eines ihrer Produzenten gehackt worden, wodurch unveröffentlichte Masteraufnahmen, Demos und Mitschnitte aus Aufnahmesessions nach außen gelangten.
Als jüngster Vorfall wird das Jahr 2024 genannt: Dabei sollen die Täter ein Gmail-Konto und eine Internetdomain angelegt haben, die einen Fotografen imitierten. Auf diese Weise hätten sie einen für den Fotografen tätigen Techniker dazu gebracht, ihnen vertrauliches Bildmaterial Grandes zu übermitteln. Nach Darstellung der Klage kam es seit ihrem musikalischen Debüt im Jahr 2011 zu Hunderten solcher Leaks.
Der Rechtsstreit fällt in eine aktive Phase ihrer Karriere
Der juristische Schritt erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem Grande wieder stärker im Rampenlicht steht. Im April kündigte sie ihr achtes Studioalbum »Petal« (auf Deutsch: Blütenblatt) an, das am 31. Juli erscheinen soll. Zuletzt war die US-Amerikanerin vor allem als Schauspielerin präsent, unter anderem in der Rolle der Glinda in der zweiteiligen Filmversion des Musicals »Wicked«. Ein Vertreter der Sängerin reagierte zunächst nicht auf eine Bitte um zusätzliche Stellungnahme.
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