Wer in Deutschland eine neu heruntergeladene App auf dem iPhone oder iPad zum ersten Mal öffnet, wird künftig anders gefragt: Apple ändert seine bekannte App-Tracking-Abfrage. Auslöser ist eine Untersuchung des Bundeskartellamts mit Sitz in Bonn, das dem US-Konzern vorgeworfen hatte, Anbieter fremder Apps gegenüber seinen eigenen Diensten zu benachteiligen. Apple sagte verbindliche Änderungen zu, woraufhin die Behörde ihr Verfahren einstellte. Die neue Gestaltung soll nach Angaben des Konzerns in fast allen EU-Staaten greifen – maßgeblich ist, dass sich Nutzerinnen und Nutzer im Gebiet der Europäischen Union aufhalten.
- Das Wort »Tracking« verschwindet aus der Abfragebox.
- Die Auswahltasten werden neu beschriftet und in der Reihenfolge getauscht.
- Das Bundeskartellamt stellt seine Untersuchung ein; die Zusagen gelten sieben Jahre.
Die Abfrage erscheint immer dann, wenn eine App zum ersten Mal geöffnet wird. Über die Dialogbox können Nutzer entscheiden, ob eine Anwendung ihr Verhalten in anderen Apps und auf Websites erfassen und für Werbung auswerten darf. Unter Tracking versteht man das dienste- und seitenübergreifende Sammeln von Daten, aus denen sich Kundenprofile für gezielte Werbung erstellen lassen – oft, ohne dass die Betroffenen davon wissen.
Was sich für Nutzer sichtbar ändert
Die auffälligste Neuerung: Das Wort »Tracking« kommt in der Auswahlbox nicht mehr vor. Auch die Beschriftung und die Reihenfolge der beiden Schaltflächen werden getauscht. Bisher stand oben »App-Tracking ablehnen« und unten »Erlauben«. Künftig heißt es oben »Erlauben« und unten »Verbieten«. Dazu entfallen laut Bundeskartellamt »abschreckend wirkende Symbole und Formulierungen« – etwa ein warnendes Hand-Symbol. Die Abfragefenster sollen »inhaltlich, sprachlich und optisch neutral« gestaltet werden. App-Anbieter erhalten außerdem die Möglichkeit, Nutzer nach einem Jahr erneut um Erlaubnis zu bitten, ihre Aktivitäten zu verfolgen.
Erstmals sollen die Abfragefenster für Apples eigene Angebote und für Apps anderer Anbieter gleich aussehen.
Der Vorwurf: ungleiche Regeln für Apple und Drittanbieter
Apple hatte 2021 mit dem sogenannten App Tracking Transparency Framework (ATTF) strengere Regeln für die Nutzung persönlicher Daten zu Werbezwecken eingeführt. Fremde App-Anbieter müssen seither eine zusätzliche Einwilligung einholen. Das Bundeskartellamt kam Anfang 2025 zur vorläufigen Einschätzung, dass diese Anforderungen nur für Drittanbieter galten, nicht aber für Apple selbst. Die Behörde bemängelte, die Regeln hinderten den Konzern nicht daran, Daten etwa aus dem App Store, der Apple ID oder angeschlossenen Geräten zu kombinieren und für Werbung zu nutzen. Zudem sei das bisherige Abfragefenster für Apple-eigene Apps so gestaltet gewesen, dass es Nutzer »eher zur Zustimmung« bewegte. Apple weist die Vorwürfe zurück und betont, seine eigenen Apps sammelten keine Daten in Anwendungen anderer Anbieter.
»Apple wird die Nutzerabfragen nun deutlich angleichen und den Drittanbietern von Apps mehr Möglichkeiten geben, die erforderlichen Abfragen sinnvoll miteinander zu verbinden«, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Zur Umsetzung hat Apple vier Monate Zeit und muss die überarbeiteten Abfragen mit App-Entwicklern testen. Die Zusagen gelten für sieben Jahre, ein unabhängiger Treuhänder soll die Einhaltung überwachen.
Streit um Milliarden aus Werbeeinnahmen
Gegen die Funktion läuft die Werbebranche seit Langem Sturm. Verlage und der Facebook-Konzern Meta sind auf möglichst exakte Nutzerprofile angewiesen, weil personalisierte Anzeigen mehr einbringen als breit gestreute Kampagnen. Meta macht Apples Datenschutzfunktion für Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe verantwortlich; einem Bericht zufolge kostete die mit iOS 14.5 eingeführte Abfrage Social-Media-Apps nahezu zehn Milliarden US-Dollar (rund neun Milliarden Euro). Auch der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft hält die Änderungen für unzureichend: Apple entscheide weiterhin darüber, wer Zugang zu werberelevanten Daten erhalte.
Verfahren in mehreren EU-Ländern
Das deutsche Verfahren ist Teil eines breiteren Vorgehens europäischer Behörden. Die französische Kartellbehörde verhängte im März 2025 ein Bußgeld von 150 Millionen Euro, die italienische Aufsicht AGCM belegte Apple im Dezember mit 98,6 Millionen Euro – zusammen rund 250 Millionen Euro. In Polen ermitteln die Behörden ebenfalls. Apple erklärte, man habe mit dem Bundeskartellamt, weiteren europäischen Wettbewerbshütern und der EU-Kommission zusammengearbeitet, um die Verfahren gemeinsam beizulegen.
Für die verschärfte Aufsicht in Deutschland gibt es einen rechtlichen Rahmen: Apple gilt beim Bundeskartellamt als Unternehmen mit »überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb« – eine Einstufung, die auch Amazon, Google und Meta trifft und der Behörde ein früheres Eingreifen ermöglicht. Für Nutzer in Deutschland bedeutet die Einigung, dass die Entscheidung über Werbe-Tracking künftig neutraler präsentiert wird, ohne dass die eigentliche Wahl – zustimmen oder ablehnen – wegfällt.
Erlauben Sie Apps das Tracking, oder tippen Sie grundsätzlich auf »Ablehnen«? Und macht die neue, neutrale Gestaltung für Sie einen Unterschied? Schreiben Sie uns Ihre Meinung.






























